„Kapitalismus“ alias Debitismus: Am Anfang allen Übels steht die Staatsmacht

Vorbemerkungen

Die Überschrift „Kapitalismus“ alias Debitismus: Am Anfang allen Übels steht die Staatsmacht“ wurde bewusst gewählt. Erstens will ich mit der Formulierung „Kapitalismus alias Debitismus“ nochmals darauf aufmerksam machen, dass „der Kapitalismus“ – überspitzt formuliert- nicht existiert: wir leben im DEBITISMUS. Zweitens will ich in diesem Beitrag mit „Am Anfang allen Übels steht die Staatsmacht“ aufzeigen, dass alle Kritik am Kapitalismus (alias Debitismus) – inkl. der an jeder Ecke sprießenden Zinskritik – ins Leere läuft, wenn „die Staatsmacht“ darin nicht berücksichtigt wird.

Beide Kernpunkte können ausführlich in vorstehend verlinkter Blog-Kategorie nachgelesen werden. Sie sind zum Verständnis des Systems, in dem wir leben, jedoch von solch herausragender Bedeutung, dass ich es an dieser Stelle nochmals explizit aufzeigen möchte.

Schonungslos ausgedrückt: Kapitalismus- und Zinskritiker solten endlich realisieren und akzeptieren, dass sie überwiegend falsch liegen. Symptome beschreiben, analysieren und bekämpfen wollen ist sinnlos, wenn die tatsächlich Ursache in Form der „Staatsmacht“ nicht erkannt wird (die Seite „Freiheit durch Wissen“ ist ein „wie geschnitztes“ Beispiel dafür). Staatsgläubiger sollten den Staat bzw. die „Staatsmacht“ endlich als dass anerkennen, was sie ist: der Beginn allen Übels.

Gleichzeitig ist die „Staatsmacht“ unabdingbar, wenn „Wirtschaften“ gewünscht ist. Auch dieser Aspekt wird beleuchtet.

Meine Sicht der Dinge (recht ausführlich , da in erster Linie für Einsteiger gedacht):


Am Anfang allen Übels steht die Staatsmacht

Der Zins / der Zinns / der Zinnß u. a.

Historische Wortherkünfte bzw. Wortbedeutungen
– die per se schon fast alles erklären –

Die ersten vier Angaben stammen aus: „Das Wortauskunftssystem zur deutschen Sprache in Geschichte und Gegenwart; einschließlich Unterseiten“

  • Zins:
    m.
    Abgabe, Steuer, mhd. zins ‘Abgabe, Tribut, Pachtgeld, Miete’ und (nd. Lautverhältnissen angeglichenes) asächs. mnd. tins sind entlehnt aus lat. cēnsus ‘Vermögensschätzung, Steuerliste, Vermögen, Besitz, Vermögenssteuer’, spätlat. auchGrundsteuer’; Im mittelalterlichen Feudalsystem bezeichnet Zins ‘die dem Lehnsherrn zu leistenden Abgaben an Vieh, Ernteerträgen und (Pacht)geld’.
  • Zinsherr:
    der hist. Feudalherr, an den Steuern, Abgaben gezahlt werden mußten;
  • Zinspflicht:
    die hist. Pflicht zum Zahlen von Steuern, Abgaben (an den Feudalherrn);
  • Zinsknechtschaft:
    die hist. Zinspflicht
  • Zinsbote:
    Geldeintreiber eines Adligen, der die Abgaben (Steuern) einsammelte. Die Aufgabe wurde hauptsächlich dem Büttel übertragen. (>>)
  • Büttel:
    Vom Grundherrn eingesetzter Amtsträger ähnlich einem heutigen Polizisten. Er diente auch gleichzeitig als Verwalter auf den Ländereien des Herrn und sammelte die Abgaben, sprich Steuern, ein. (>>)

Weitere Herleitungen aus der ersten Bibel, dem römischen Reich uvm. zeigen im Prinzip das gleiche Bild:

Der Zins war die Abgabe, die Steuerschuld des Untertanen, die er dem Herrscher, Zwingherrn, Feudalherrn, Bischhoff, König oder Kaiser etc. – der jeweils gerade installerten „Staatsmacht“ –  zu entrichten hatte.

Dabei ist der Begriff Zins nicht bloß als Pseudonym oder alternativer Ausdruck für die Abgabe bzw. die Steuerschuld zu verstehen. ER SELBST WAR DIE ABGABE!

Ergänzungen:

Es scheint beinahe so, als ob alle monetären Begrifflichkeiten historisch gesehen „staatsmacht“administrativen Vorgängen entstammen. Was für diejenigen, die sich mit der Materie bereits befasst haben, nichts Neues darstellen dürfte. Einsteigern wird die Rolle der „Staatsmacht“ damit mglw. deutlicher aufgezeigt:

  • monetär:
    Lehnwort aus dem Französischen monétaire → fr in gleicher Bedeutung, das seinerseits auf das lateinische Adjektiv monetarius → , lt abgeleitet von moneta → la „Münze“, zurückgeht. (>>)
  • Münze:
    westgermanische Bezeichnung für „geprägtes Geldstück aus Metall“, „Münzstätte“, althochdeutsch muniz → goh, muniza → goh, munizza → goh altsächsisch munita → osx, altenglisch mynet → ang, altnordisch mynt → non entlehnt aus gleichbedeutend lateinisch moneta → la, (vergleiche Moneten) gekürzt für officina Monetae → la, der römischen Münzstätte im Tempel der Juno, nach dem Beinamen der Göttin: Moneta „Mahnerin“[4]. Das Wort ist seit dem 9. Jahrhundert belegt. (>>)
  • Moneten:
    im 18. Jahrhundert zuerst in der Studentensprache aufgekommene Bezeichnung aus dem Plural monētae → la von lateinisch monēta → la mit den Bedeutungen „Münze“ im Sinne von „Münzstätte“ und als Gattungsbezeichnung auch „gemünztes Geld“ (Roms Münzstätte befand sich im Tempel der Göttin Juno, die auf Grund ihrer Ermahnungen den Beinamen Moneta „Mahnerin“ hatte – zu lateinisch monēre → la „erinnern, mahnen“); vom gleichen lateinischen Wort stammt auch westgermanisch *munita mit verschobener Betonung auf die erste Silbe, woraus sich der Begriff Münze (siehe dort) entwickelte. (>>)
  • Kataster:
    Der Begriff Kataster leitet sich von dem ital. catastro = Zins- oder Steuerregister ab, was letztlich den Zweck der Anlegung erklärt. (>>)
  • Geld:
    in gotisch gild »Steuer«; altnordisch gjald »Bezahlung, Gabe, Tribut« (>>)
  • Steuer:
    althochdeutsch stiura »Stütze, Unterstützung«; altsächsisch heristiuria »Sold« (>>)
  • Sold
    italienisch soldo (französisch sou) »Münze«; auch »Entlöhnung« aus lateinisch (nummus) solidus »Goldmünze« (>>)

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Eigenschaften des Zinses / des Zinnßes

Zurück zum Zins. Die Entstehung und grundlegende Eigenschaften des Zinses werden durch nachstehende Beispiele verdeutlicht:

Erstes Beispiel aus „Lasst hören aus alten Zeiten“:

Zinnß BuchDer „Zehnten“ hat seinen Ursprung im alten Testament. Moses schreibt vor, dass jedermann zum Unterhalt der Priester den zehnten Teil vom Ertrag des Bodens und von den Früchten der Bäume geben solle. Der Zehnten war der Grundzins des Lehenmannes an den Lehenherrn. … Nebst dem Zehnten war noch ein jährlicher Grundzins in Naturalien (meist Kernen und Hafer) zu entrichten der unabhängig vom Ernteertrag immer gleich blieb.

Alle Erträge wurden im Zinsbuch feinsäuberlich festgehalten. Ein Beispiel dafür ist das Zinnß Buch der Herrschaft Altenklingen aus dem Jahre 1641 der „Edlen und Vesten“ Herren David und Caspar Zollikofer (Bild rechts). Aus diesem Buch geht hervor, was Sebastian Burgermeister für das Erblehen zur Altenburg auf Martini zu zinsen hatte, unter anderem 6 Mütt Kernen, 6 Mütt Haber und 200 Eier. Hans hingegen konnte es bei je 4 Mütt Kernen und Haber und 50 Eiern bewenden lassen. (>>)

Hat pro 1798. die Zinnß Früchte
mit  1 Mltr. 3 Hbt. Rocken
mit  1 Mltr. 3 Hbt. Gerste
und 2 Mltr. 4 Hbt. Hafer
berichtiget.
Obernkirchen den 22ten Nov. 1798.
Mendel
Pro 1800. sind die Zinnß Früchte
mit 1 Malter 3 Hbt. Rocken
mit 1 Malter 3 Hbt. Gerste
mit 2 Malter 4 Hbt. Hafer
berichtiget.
Obernkirchen den 4ten xbr. 1800.
Wittick
Zinss Buch Schelenbroik
Pro 1799. sind die Zinnß Früchte
mit  1 Mltr. 3 Hbt. Rocken
mit  1 Mltr. 3 Hbt. Gerste#
und 2 Mltr. 4 Hbt. Hafer  
berichtiget.                     
Obernkirchen den 5ten xbr. 1799. 
 Mendel
Pro 1801. sind die Zinnß Früchte
mit  1 Mltr. 3 Hbt. Rocken
mit  1 Mltr. 3 Hbt. Gerste
und 2 Mltr. 4 Hbt. Hafer
berichtiget.
Obernkirchen den 3ten Dec. 1801.
 Wittick

Schelenbroick – eine wiederentdeckte Ortschaft
… Er bewirtschaftete 20 (eingeschätzte) Morgen Land und musste dem Dompropste zu Obernkirchen (jährlich) zwei Malter Gerste und fünf Malter Hafer als Pachtzins abgeben. … Im Register des Zinskornes und der Einkünfte der Propstei Obernkirchen von etwa 1575 sind unter Tom Schenbroche Albert Meiger, Henrich Meiger, Hans Schlese und Cordt Weideman verzeichnet, die ihren Zins in Korn und in Geld (Schillinge) zu entrichten haben. …
Auszug aus dem Abgabenbuch des Halbmeiers Rinne zu Schelenbroik Nr. 6:
(Rinne Nr. 6 zu Schelenbroik ist seinen Zinsverpflichtungen [gegenüber dem Stift Obernkirchen] nachgekommen, in dem er die nebenstehenden Mengen Korn ablieferte)

Ganze Ortschaften verdanken ihren Namen dem herrschaftlichen Zins(ß):

Medenscheid
Etymologisch wird der Ortsname aus den mittelhochdeutschen Wörtern mêdeme = Bodenzins, Hypothek und -scheid = bewaldeter Höhenrücken hergeleitet. (>>)

Ein weiteres, sehr anschauliches Beispiel:

Die älteste Abgabe, die die Bauern zu tragen hatten, war der Zehnte, im 9. Jahrhundert von Karl dem Großen im Zuge der Christianisierung eingeführt. Ursprünglich war es eine Abgabe an die Kirche, die aber häufig als Lehen vergeben, verpachtet oder verkauft wurde. Nur Hausgärten blieben zehntfrei. Von Feldfrüchten und jährigem Vieh war der Zehnte abzuliefern, der auch in Geld abgegolten werden konnte.
…..
Da der Landesherr Eigentümer aller unkultivierten Flächen war, also der Allmende/ Gemeinheit, durfte nur mit seiner Erlaubnis gerodet werden. Für alles später urbar gemachte Land stand ihm der Rott-Zehnte zu.
…..
Dem Grundherrn zahlte der Bauer für die Überlassung des Acker- und Wiesenlandes jährlich Zins, das waren festgelegte Abgaben an Korn und/oder Geld, oft beides. Außerdem mußten Hand- und Spanndienste erbracht werden. (>>)

Auch Ostern wurde offenbar „zinslich“ mißbraucht:

Früher musste der Grund – und Bodenzins in Form von Eiern bezahlt werden, der Stichtag für die Zinsen war OSTERN (>>)

Zwei dem Zins inliegende Eigenschaften werden durch Vorstehendes greifbar:

  1. Der Zins ist „Staatsmacht“ induziert. Ohne von der „Staatsmacht“ – zur (Vor)Finanzierung derselben – unter Strafandrohung geforderte Abgaben / Steuern gäbe es keinen Zins. Der (Ur)Zins IST die Steuern! Steuern gibt es heute noch . Wer „den Zins“ kritisiert und / oder Zinsen abschaffen will, muss die staatliche Existens kritisieren und / oder die „Staatsmacht“ abschaffen!
  2. Der Zins war (und ist es – gut kaschiert – letztlich bis heute) eine Bestandsabgabe; Zinszahlungen setzen einen Bestand voraus!. Er wurde von etwas bereits Vorhandenem abgefordert. Von seinen 90 oder 100 Eiern im Bestand hatte der Bauer enstprechend 9 oder 10 Eier – „den Zehnten“ – an Bodenzins, Pachtzins, Grundzins oder sonst einem Zins dem jeweiligen Zwingherrn anzudienen. Allgemeiner: Der Zins wird aus einem vorhandenen „Pool“ entnommen und nicht zusätzlich einem vorhandenen „Pool“ – sozusagen obenauf – hinzugefügt! Der Zins ist kein „mehr“, sondern ein Teil von einem Ganzen!

Betreiber von Seiten wie bspw. der bereits eingangs erwähnten „Freiheit durch Wissen“ haben entweder keine Kenntnis davon (und wollen es meiner Erfahrung nach zumeist auch gar nicht wissen) oder ignorieren es bewusst. Schlussfolgerungen und Lösungsvorschläge sind jedenfalls entsprechend zu bewerten!


Systemische Folgen der Existenz einer „Staatsmacht“

Die systemischen Folgen der Entstehung bis hin zur vollständigen Etablierung einer „Staatsmacht“ (= aktuell nahezu weltweiter Satus Quo), lassen sich grundsätzlich in zwei Sektoren unterteilen:

  1. Privater Sektor („Untertanen“)
  2. Öffentlicher „Staats“sektor („Obertanen“)

Privater Sektor („Untertanen“)

Nehmen wir obige „Zinseier“ zur Hilfe. Angenommen der zins-/steuerpflichtige Bauer mit Familie benötigt zum eigenen Überleben 100 Eier im Jahr. Zur Osterzeit kommt jedoch bekanntlich der Büttel und fordert den Zehnten; zehn Zins-/Steuereier sind von Familie Bauer an den Grundherrn abzugeben. Familie Bauer hat im Prinzip drei Optionen (schematische, bildhafte, stark vereinfachte Darstellungen):

  1. Sie verweigern die Zins-/Steuerzahlung bzw. können nicht bezahlen:
    Dies ist im Grunde keine wirkliche Option. Nichtleistungen von Zins-/Steuerzahlungen waren / sind IMMER mit drastischen Sanktionen durch den Zwingherrn verbunden. Um dem Kerker, der Schuldknechtschaft der Familienmitglieder – oder noch Schlimmerem – zu entgehen, werden sie bezahlen. Mit dem Bauer im Kerker ist der Rest der Familie nicht lange überlebensfähig. Wer geht dieses Risiko schon ein.
  2. Die Familie bescheidet sich und überlebt irgendwie mit nur 90 Eiern:
    Auch dies ist im Grunde keine Option im eigentlichen Sinne. Das schafft die Familie vielleicht einmalig, nicht jedoch dauerhaft über mehrere Jahre. Hungersnöte mit möglichem Verlust bspw. der Kinder sind zu befürchten. Der Hof kann dann irgendwann nicht mehr hinreichend bewirtschaftet werden. In der Folge werden immer weniger (Zins-/Steuer)Eier produziert. Vorstehender Punkt a droht! Ein Teufelskreis! Auch dieses Risiko wird nachvollziehbarerweise mit allen Kräften versucht zu vermeiden.
  3. Sie versuchen zum Zins-/Steuertermin (Ostern) 110 Eier zu besitzen – ES MUSS EIN ÜBERSCHUSS GENERIERT WERDEN! Nach Abgabe der zehn „Zins-/Steuereier“ hätten sie dann immer noch die zum Überleben notwendigen 100 Eier:
    Dies ist sicherlich die überwiegend präferierte und angewandte Option (a. und b. stehen immerhin für Armut und / oder Kriminalität).
    Aber wie Bewerkstelligen? An dieser Stelle stehen Familie Bauer im Prinzip vier Möglichkeiten zur Wahl:

c./1; Diebstahl:
Bevor gesichert obiger Punkt a. greift, lieber die 10 zusätzlich benötigten (Zins-/Steuer)Eier vom Nachbarn entwenden; es besteht zumindest die Chance, unentdeckt zu bleiben. Ein durchaus realistischer Ansatz: Kriminalität zur zinslichen / steuerlichen Befriedigung des Grundherrn / der „Staatsmacht“, wenn man sich selbst retten will, unter bestimmten Umständen quasi unvermeidbar. Möglicher Kollateralschaden: Der schwarze Peter der Nichtleistung der Zins-/Steuerzahlung liegt nun eventuell beim Nachbarn. Aber lieber er als man selbst!
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c./2; Kaufen / Handeln / Tauschen um die zusätzliche 10 (Zins-/Steuer)Eier zu erhalten:
Wenn Familie Bauer zwingend 100 Eier zum eigenen Überleben braucht und genau diese Anzahl – ggfs. weniger – ihr eigen nennt, bleibt nichts übrig zum Kaufen / Tauschen / Handeln. Diese Variante funktioniert ausschließlich dann, wenn bereits eine Überschuss vorhanden ist, welcher nicht zum eigenen Überleben verkonsumiert werden muss. Ist dieser Überschuss von bspw. 10 Eiern jedoch bereits vorhanden, kann Familie Bauer ihn auch direkt zur Tilgung der Zins-/Steuerpflicht verwenden. Der Umweg über Kaufen / Tauschen / Handeln ist nicht notwendig und läuft ins Leere!
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c./3; Intensiveres, effektiveres Wirtschaften / Arbeiten („Rationalisieren“):
Durch zusätzliche Anstregungen, zusätzliches Arbeiten und effektivere Bewirtschaftung des Hofes kann es ggfs. gelingen, zusätzlich 10 Eier zum Zins-/Steuerzahlungstermin bereit zu stellen.
Jeden Tag eine Stunde länger im Hühnerstall zur Pflege der Hühner, schnelleres und häufigeres Säubern des Hühnerstalls, den Hühnerstall besser schützen (bspw. durch Installation eines Zauns gegen Wildtierraub und Errichtung einer Überdachung), besseres Hühnerfutter erfinden, besseres Trinkwasser zur Verfügung stellen usw. usf.
Die zinsliche / steuerliche Befriedigung des Grundherrn / der „Staatsmacht“ erzwingt das berühmte „Höher, Schneller, Weiter“. Der Startschuss des viel kritisierten „kapitalistischen Systemdrucks“; der – mitunter wortwörtlich – über Leichen geht.
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c./4; Leihen:
Die von Familie Bauer zum Zahlungstermin zusätzlich benötigten 10 „Zins-/Steuereier“ können ggfs. vom Nachbarn ausgeliehen werden.
Da jedoch auch der Nachbar zum Zins-/Steuerzahlungstermin 10 Eier an den Büttel / den Grundherrn abgeben muss, kann der Nachbar – ebenfalls 100 Eier Eigenbedarf vorausgesetzt – nur etwas verleihen, wenn er selbst zum Termin mindestens 20 Eier Überschuss besitzt (10 Eier für seine eigene Abgabe + 10 Eier zum Verleihen). Hat er die 20 Eier Überschuss, hat er entweder vorgenannten Punkt c./3 rationeller / effektiver umgesetzt als Familie Bauer. Oder er hat sich selbst bereits mehr als ausreichend viele Eier ausgeliehen.
Aus kalkulatorischer Sicht des Nachbarn, ist die für ihn zum nächsten Zins-/Steuertermin zwingend benötigte Menge Eier 110 Stück (100 St. Eigenbedarf + 10 % / 10 Stück für Zinsen-/Steuern).
Er muss demnach zwingend einen Eier-Überschuss von mind. 10 % generieren; unabhänig davon, ob er selbst die Eier produziert, oder kalkulatorisch die Rückzahlung der verliehenen Eier mit einbezieht (diese braucht er schließlich nicht mehr selbst herzustellen – was enorm Kosten spart -, er bekommt sie von Familie Bauer bei Rückzahlung frei Haus geliefert). Die logische Konsequenz ist, dass aus Sicht des Nachbarn vertraglich festgelegt werden muss, dass Familie Bauer mindestens 11 Eier zurückzuzahlen hat (10 Ausleiheier + 10 % / 1 Ei Zinsanteil). Warum sollte der Nachbar das Risiko eingehen, bei dem Verleihvorgang den Grundherrn / „Staatsmacht“ induzierten Zinsanteil nicht weiterzugeben?
Entsprechend hat nun Familie Bauer dafür Sorge zu tragen, dass sie zum nächsten Zins-/Steuerzahlungstermin 121 Eier zur Verfügung hat (100 St. Eigenbedarf + 10 St. eigene Zins-/Steuerabgabe + 11 St. Rückzahlung an den Nachbarn, einschließlich dessen Zins-/Steueranteil).
Vom Bestand der Familie Bauer von 121 Eiern beträgt der Zins-/Steueranteil jetzt 11 Eier, statt der ursprünglich 10 Eier (10 St. eigene Zins-/Steuerabgabe + 1 St. Zins-/Steueranteil vom Nachbarn).
Der Nachbar muss sich demgegenüber nun nur noch 9 Zins-/Steuereier besorgen (1 Zins-/Steuerei bekommt er von Fam. Bauer).
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In der Summe von Fa. Bauer und Nachbar sind demnach weiterhin, wie von Beginn an, nur 20 Eier Zins-/Steueranteil im „Umlauf“. Die einzelnen Betragshöhen haben sich lediglich zwischen den Parteien „verschoben“. Zum Zins-/Steuerzahlungstermin müssen BEIDE jedoch jeweils wieder die 10 Zins-/Steuereier parat haben.
Was „zwischendrin“ geschieht, ist unerheblich. Der Zins-Steuertermin ist die entscheidende Maßgabe!

Für ergänzende bzw. weiterführende Informationen lohnt sich an dieser Stelle die Durchsicht eines alten Forenbeitrags: „Geld, Macht + Wert, Termin + Knappheit“

Zins ändert daran nichts, denn auch Zinsforderungen sind Geldforderungen und haben eine Guthaben- und eine Verbindlichkeitenseite, die sich zu 0 aufaddieren; also kann Zins Geld (in einem solchen bankingtheoretisch angelegten Modell) nicht knapphalten.

Deutscher Bauernkrieg im Jahr 1525

Der Klerus war genauso gegen jede Veränderung: Der Katholizismus in der damals bestehenden Form stellte die Kernsäule des Feudalismus dar; die kirchlichen Einrichtungen waren in der Regel selbst feudal organisiert – kaum ein Kloster existierte ohne zugehörige Dörfer. Die Kirche bezog ihre Einnahmen vorwiegend aus Spenden, Ablasshandel sowie dem Zehnten. Letzterer war auch für den Adel eine wichtige Finanzquelle.

Die Bauern trugen die Hauptlast zur Aufrechterhaltung der Feudalgesellschaft: Fürsten, Adel, Beamte, Patrizier und der Klerus lebten von deren Arbeitskraft, und da die Zahl der Nutznießer immer weiter anstieg, stiegen auch die Abgaben, die die Bauern zu leisten hatten. Neben dem Großzehnt und dem Kleinzehnt auf die meisten ihrer erwirtschafteten Einkünfte und Erträge zahlten sie Steuern, Zölle und Zinsen und waren häufig ihren Grundherren zu Fron- und Spanndiensten verpflichtet. (>>)

Zwischenfazit:
Aufgrund der sanktionsbewehrten Zwangsverpflichtungen zur Begleichung der „Staatsmacht“ initiierten Zins-/Steuerzahlungen schwebt über den „Untertanen“ seit anbeginn permanent das Damoklesschwert der Verarmung / des Verhungerns und des Abrutschens in die Kriminalität (um der Verarmung / dem Verhungern zu entgehen); der Druck zur Verschuldung wird auferlegt. Zugleich ist es genau diese machtbasierte „Druckerzeugung“, die den Kapitalismus alias Debitismus definiert. Sie ist unabdingbare Voraussetzung (Rechtssicherheit!) und Initialzündung zum kredit-/schuldenbasierten Wirtschaften. „Fortschritt“ wird erzwungen – mit allen positiven und insbesondere negativen Begleiterscheinungen.

Öffentlicher „Staats“sektor („Obertanen“)

Im Grunde sind die wesentlichen Grundlagen zum Verständnis des „Kapitalismus“ alias Debitismus aufgezeigt. Nachstehend wird das Rad also nicht neu erfunden. Eher kann man es als „Zusammenfassung mit stärkerer Fokusierung auf die „Staatsmacht““ betrachten.

Vorfinanzierung der „Staatsmacht“

Ein wichtiger Ergänzungspunkt zu den bisherigen Ausführungen ist die zwangsläufig resultierende Verschuldung der „Staatsmacht“.

Bundesbesoldungsgesetz
§ 3 Anspruch auf Besoldung
(1) Die Beamten, Richter und Soldaten haben Anspruch auf Besoldung. Der Anspruch entsteht mit dem Tag, an dem ihre Ernennung, Versetzung, Übernahme oder ihr Übertritt in den Dienst des Bundes wirksam wird. …
(4) Die Dienstbezüge … werden monatlich im Voraus gezahlt. Die anderen Bezüge werden monatlich im Voraus gezahlt, soweit nichts Anderes bestimmt ist. (>>)


ALLES muss vorfinanziert werden, auch von Privaten. Der Unterschied der Privaten zur „Staatsmacht“ wird hier erläutert:

„Der Kapitalismus-Ein System, das funktioniert“

Um im Bild zu bleiben: Noch bevor Zins-/Steuereier von Familie Bauer zur „Staatsmacht“ wechseln können, muss die „Staatsmacht“ und ihre steuereintreibenden Institution bereits existieren. Der zins-/steuenereintreibende Büttel muss verpflichtet und entsprechend versorgt sein, BEVOR er Familie Bauer aufsucht. Er benötigt Kleidung, Nahrung, eine Waffe, eine Unterkunft usw.; und das sofort (= Termin ohne Zeitablauf), nicht erst zum nächsten Zins-/Steuertermin zu Ostern. Das alles muss vorfinanziert werden!
♦♦♦ Dies ist im Übrigen noch heute zu bestaunen, wie nebenstehender Auzug aus dem Bundesbesoldungsgesetz zeigt. ♦♦♦

Ganz zu Beginn der Entwicklung von „Staatsmachtstrukturen“ o. ä. – sozusagen zur Adam und Eva Zeit der „Staatsmacht“ – wurde die „Vorfinanzierung“ noch durch zwangsweises Abpressen von Naturalien vollzogen. Auf Dauer und / oder wachsenden Machtgebilden war dies jedoch nicht parktikabel bzw. schlicht nicht mehr durchführbar, um die Versorgung „der Mächtigen“ zu sichern. Vorfinanzierung durch Kreditaufnhame (Verschuldung) ist die zwangsläufige Folge.

An dieser Stelle betritt DAS GELD die Bühne der Weltgeschichte.

Die Geburt des GELDES: Vater? „Staat“!

Wie wir gesehen haben, ist die Abgabe (Steuer) der eigentliche Zins (Census, Zinnß).

Aus
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„Macht, der Staat und die Institution des Eigentums“
von Paul C. Martin (Dottore)
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Wer wirklich verstehen will, in welchem System mittlerweile nahezu die gesamte Spezies Mensch lebt, für den ist dieses Schriftstück ein MUSS!!

Das Geld entwickelt sich aus dem Abgabenmittel, sobald dieses kurant gemacht werden kann, und bleibt dann Steuerzahlungsmittel bis heute („legal tender“). Das Abgabenmittel, das zunächst alles Mögliche sein kann bis hin zu leicht verderblichen Waren, erhält schließlich Eigenschaften, die es zum „Umlauf“ befähigen. Oder platt: Eier können nicht kurant werden, Edelmetall und die heutigen Banknoten als vertretbare unverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen, die jederzeit materiell ersetzt und erneuert werden können, dagegen schon. Sobald das Abgabenmittel also „kurant“ werden kann, haben wir es erst mit Geld („genuine money“) zu tun, dessen entscheidende Eigenschaft seine Zirkulationsfähigkeit ist
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Die Abgabe zum Termin (z.B. Ostern) betrage 100 Irgendwas. Dieses Irgendwas ist bekannt und vorhanden (Bestand aus Thesaurierung und Vorratshaltung 150), da zur Abgabe pflichtig. Der Herrscher benoetigt von dem Irgendwas aber einen Teil nicht erst zum Termin, sondern sofort (Vorfinanzierungsproblem!), z.B. 50. Diese 50 leiht sich der Herrscher. Zum Termin erhaelt der Herrscher 100 und zahlt davon 55 zurueck, sodass ihm 45 verbleiben, was just wiederum ein Finanzproblem aufwirft. Die zusaetzlichen 5 in der Rueckzahlung kommen also aus der Abgabe, woher sonst. Diese Abgabe kann wegen des territorial begrenzten Gebietes nur 100 betragen. Somit hat der Herrscher 100 eingenommen, es verbleiben ihm nach Zinszahlung von 5 also 95 zur eigenen Verwendung und Schuldentilgung.
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Die Abgabe ist also geteilt: 95 an den Herrscher und 5 an den Verleiher. Der Herrscher hat einen Teil (5) abgetreten. Daraus folgt, dass der Zins KEIN Mehr (100 plus 5), sondern ein TEIL von einem Ganzen (100 MINUS 5) ist! Parallel zur spaeteren Privateigentumsentstehung tritt auch hier, wie weiter unten im Paper ausgefuehrt, die Macht Teile ihrer Eigentumsrechte ab.

Der Diskont der zu kurantem Geld mutierten Abgabe und danach ihre teilweise Zession an die jeweiligen Financiers ist der erste Zinssatz. Dabei darf dieser niemals auf etwas hinauf gerechnet werden, wobei sich also irgendein Gut „vermehrt“. Sondern der Zinssatz muss immer als Abschlag auf spätere (erzwungene oder erwartete) Zahlungen gerechnet werden.
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Immer muss irgendwer die Rechnung der Macht (defend and enforce) bezahlen. Ebenso wenig wie es einen machtfreien Zustand gibt, wo gewirtschaftet wird, kann es eine finanzierungsfreie Macht geben.
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Um sich das System sozusagen leisten zu können, muss sich die Macht, die sich qua Macht immer über Zwangsabgaben finanziert und auch nur so finanzieren kann (und sei sie mit noch so kleinen Zwangsabgaben etwa in ihrem „engsten Zirkel“ gestartet), Vorgriff auf diese Abgaben nehmen, also Abgaben diskontieren, d.h. an jene abtreten, welche die Vorfinanzierung ermöglichen (bspw. Jacob Fugger). Dies ist in sog. „entwickelten“ (recte: „demokratischen“) Volkswirtschaften die Ursache des Phänomens der Staatsverschuldung,…

DAFÜR, für die (VOR)Finanzierung der „Staatsmacht“, wurde Geld und alles damit Zusammenhängende wie Kredit, Banken, Notenbanken usw. „erfunden“. Und zwar von der „Staatsmacht“ selbst!!

Geldenstehung durch Private als  „Tauschmittel“ für Transaktionen zwischen Privaten ist nonsens!


Zusammenfassung (schematisch)

1.) Wirtschaften setzt eine Ordnung voraus, die durch allgemein gültige Regeln und Bestimmungen den jeweiligen wirtschaftenden Parteien durch die resultierende Rechtssicherheit das Wirtschaften erst ermöglicht.  Gesetze!

2.) Diese „Voraussetzung“ ist das Konstrukt „Staatsmacht“!

a) Um Gesetzen „Wirkung“ zu verleihen, müßen diese bei etwaiger Nichteinhaltung mit Strafe belegt sein, welche von der „Staatsmacht“ selbst festgelegt und, quasi mit der Waffe in der Hand, auch durchgesetzt werden.
b) Zur Durchsetzung und Sanktionierung der Gesetze, sowie ganz allg. der Errichtung einer Gesellschaftsordnung, folgen zwangsläufig die unterschiedlichsten Institutionen der „Staatsmacht“ Büttel, Politiker, Gerichte, Polizei, Armee, Beamte, Lehrer usw.

3.) Da dies der Vorlauf – die Voraussetzung – zum Wirtschaften ist, muß vorfinanziert werden. (Siehe beispielhaft: BRD – Die Währungsreform 1948)

a) Diese Vorfinanzierungen – Schulden – können nur durch künftige Zins-/Steuereinnahmen wieder „reingeholt“ werden.
b) Um sich in die Lage zu versetzen, die in Zukunft anfallenden Steuereinnahmen zu sichern, legt die Staatsmacht das Mittel – das Abgabengut – in dem die Zinsen / Steuern zu entrichten sind gesetzlich fest, in dem Augenblick in dem er es ausgibt  die „Geburt“ des Gesetzlichen Zahlungsmittels (GZ) als staatliches Geldmonopol !
c) Ab diesem Zeitpunkt, ist das einzig zulässige „Geld“, das Geld, das durch die zukünftigen Steuereinnahmen „gedeckt“ ist, das GZ.

4.) Zur Begleichung der entstandenen Zins-/Steuerschuld (3a) der Bevölkerung und der Wirtschaft – der Privaten – an die „Staatsmacht“, müssen diese um jeden Preis an das GZ kommen. Andernfalls greift unweigerlich 2a!

5.) Die einzige Möglichkeit der Privaten an GZ zu kommen – abgesehen von Diebstahl oder Fälschen usw. – ist der Verkauf von Gütern oder Leistungen. Seien es Eier, Hühner, Brot, ein Auto, die eigene Arbeitskraft, Wissen usw. usf. Ganz allgemein entsteht also Handel, oder anders  Wirtschaften !!

6.) Wie in 3.) dargestellt, ist die „Staatsmacht“ unmittelbar ab dem Zeitpunkt seiner „Gründung“ verschuldet.

Ohne Staatsmacht keine Zinsen / Steuern, ohne durch Staatsmacht strafbewährte Zinsen / Steuern kein GZ, und ohne GZ kein Wirtschaften!!

Alternative?:
[…] Verschwindet das GZ-Monopol können die Privaten,[…] Ware und Leistung gegen Gegenware und Gegenleistung vollziehen – oder es bleiben lassen. […] Da ein machtbasiertes GZ fehlt, das einen Standard liefert, liefe es auf minimalen Tauschverkehr, sich wiederum auf Stückäufe zurückentwickelnd hinaus.
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Am Ende stünde wieder die Eigen-, Familien- oder Stammeswirtschaft. „Tauschringe“ versuchen dies zu simulieren. Je größer der Tauschring, desto stärker die Notwendigkeit wieder mit Termin, Zwang, Sanktion usw. zu arbeiten.Die Vorstellung, es könne jemals ein „für alle“ (wie viele auch immer) geltendes Geld ohne Macht geben ist irrig und die Suche danach zwecklos. Und sobald mit privatem Eigentum und privaten Kontrakten gearbeitet wird, stellt sich wieder die Besicherungs- bzw. Vollstreckungsproblematik, d.h. die Machtfrage erscheint erneut. (>>)

Am Anfang allen Übels steht die „Staatsmacht“. Gleichwohl ist die „Staatsmacht“ ein notwendiges Übel – wie Schmerzen. Ohne Schmerzgefühl ist unser Körper nur bedingt überlebensfähig. Trotzdem tun wir alles, um Schmerzen zu unterdrücken.

Viele der einfachen Bauern trauten sich aufgrund ihrer vielfachen Abhängigkeitsverhältnisse nicht, gegen ihre Herren aufzubegehren. (>>)

„Staatsmacht“ wurde nicht etabliert um Gutes zu tun. Sie wurde etabliert um sich selbst zu sichern und die Untertanen in Abhängigkeit zu bringen – und existiert in dieser „Funktion“ bis heute.
Es muss ja nicht gleich „aufbegehren“ sein. M. E. ist es jedoch vielfach dringend geboten, die Stellung des Staates im eigenen Gedankengebilde zu justieren.

Denn die „Staatsmacht“ ist auch das Ende allen Übels.